Erläuterungen zur Gemeindeliste, Kirchenbuchliste und Liste der Personenstandsbücher des Kreises Neustettin
Vorwort
Krieg und Vertreibung haben nicht nur die ehemaligen Bewohner des Kreises Neustettin in alle Winde zerstreut, sondern haben auch unter den Personenstandsbüchern und Kirchenbüchern der Gemeinden Zerstörung und Verwirrung angerichtet.
Dies ist besonders für Familienforscher tragisch, da unschätzbare einmalige Quellen vorenthalten werden und teilweise unerreichbar geworden sind. Die Suche nach den Ahnen verläuft häufig schon vor 1900 im Sande, was für den ernsthaften Sucher nach den Wurzeln seiner Familie eine Katastrophe ist.
Doch auch für die Heimatforschung sind die Bücher von elementarer Bedeutung, da sich in ihnen die Geschichte der Gemeinden wie nirgendwo sonst widerspiegelt.
Letztlich sind die Bücher unwiderlegbare Dokumentation der Jahrhunderte währenden deutschen Geschichte des Kreises Neustettin.
Ziel der vorliegenden Aufstellung ist es, die bekannten und zugänglichen Personenstands- und Kirchenbücher in den deutschen und polnischen Archiven aufzulisten, um ihr Auffinden zu erleichtern. Ausgehend von der Gemeindeliste kann jeder Ort des Kreises bzw. jede Wohnstelle einer Kirchengemeinde bzw. einem Standesamt zugeordnet werden. Die weiter erläuterten Listen der Kirchengemeinden und Standesämter führen dann zu den vorhandenen Büchern in den einzelnen Archiven.
Kirchenbücher wurden in den Gemeinden seit Einrichtung einer Kirche geführt. Allerdings beginnen die ältesten bekannten Bücher erst 1695 (Zamborst) bzw. hundert Jahre später ab 1794. Ab diesem Zeitpunkt war es Pflicht, Zweitschriften der Kirchenbücher anzulegen. So finden wir heute meist nur die Zweitschriften in den Archiven, wenn die Originale zerstört oder verschollen sind. Inwieweit heute noch originale Kirchenbücher in den einzelnen Gemeinden vorhanden sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Dies kann nur mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vor Ort recherchiert werden. Es ist auch schon vorgekommen, dass originale alte Kirchenbücher durch die örtlichen polnischen Pfarrer zum Kauf angeboten wurden.
Die Personenstandsbücher wurden ab 1874 geführt und sind vielfach nur nach Ablauf einer Schutzfrist (teilweise 100 Jahre) frei zugänglich, innerhalb der Frist nur mit dem Nachweis eines berechtigten Interesses.
Für jede Ergänzung und Korrektur bin ich dankbar.
Schwerin, 14. Okober 2006
Jens Laschewski
August-Bebel-Straße 17
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